05. Februar 2021 Behandlung von Komplementären einer KGaA als Mitunternehmer Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) einer KGaA sind wie Mitunternehmer zu behandeln; ihre Einkünfte werden - einschließlich anteiliger steuerfreier oder steuerbegünstigter Betriebseinnahmen sowie nicht abziehbarer Betriebsausgaben - transparent an der Wurzel abgespalten. Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Mitunternehmer, Ko ...