EuGH: Privater Schwimmunterricht durch Schwimmschule nicht u ...
Nach dem heutigen Urteil des Europäische Gerichtshofs ist der von einem Einzelunternehmen erteilte Schwimmunterricht nicht als „Schul- oder Hochschulsport“ im Sinne des Artikels 132 MwStSystRL zu qualifizieren und insofern nicht von der Mehrwertsteuer befreit.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Hochschulun ...