Update: Grunderwerbsteuer anlässlich einer Abspaltung als Be ...
Das sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass es sich bei einer durch einen Abspaltungsvorgang auf der Ebene der Oberkapitalgesellschaft, die im Zuge der Abspaltung mehrere 100%-ige Beteiligungen an grundbesitzenden Unterkapitalgesellschaften erworben hat, ausgelösten Grunderwerbsteuer nicht um Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten der Obergesellschaft an den erworbenen Beteiligungen handelt, sondern um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Immobilienbesteuerung, Abspaltung, Antei ...