Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 15. Mai 2018 zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt. Das nun ergangene ausführliche BMF-Schreiben dient der Auslegung und der Anwendung des Gesetzes.
Am 24. November wurden die Koalitionsvereinbarungen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgeschlossen. Die Zustimmung der drei Parteien zum Koalitionsvertrag steht derzeit noch aus. BÜNDNIS 90/Die Grünen lassen ihre Mitglieder ab dem 24. November 2021 zehn Tage über den Koalitionsvertrag und das Personaltableau abstimmen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die häufigsten technischen Fragen und zugehörigen Antworten zu dem automatischen Austausch von Steuergestaltungen (DAC6) auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Diskussionsentwurf bezüglich der Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht.
Auf der Bundespressekonferenz vom 6. Juli 2020 hat eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums überraschend bekanntgegeben, dass Deutschland nach der Entscheidung des Finanzministers nicht von der durch eine EU-Richtlinie eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Meldefristen Gebrauch machen wird.
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2020 beschlossen, den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die in der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung niedergelegten erstmaligen Meldezeitpunkte für meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (kurz DAC 6) aufgrund der Corona-Pandemie zu verschieben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz und zur amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) veröffentlicht.
Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat wird am 20. Dezember 2019 erfolgen.
In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seine Zustimmung erteilt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute den Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 30. September zugeleitet.