Update: Kein Anspruch auf Einsicht in die Einkommensteuerakt ...
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar sind, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen. Es ist nicht zulässig, den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO durch ein Schreiben der Finanzverwaltung zu erweitern.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Steuergeheimnis, D ...