Der Europäische Gerichtshof musste sich aufgrund eines schwedischen Vorabentscheidungsersuchen unter Beteiligung einer deutschen Gesellschaft mit umsatzsteuerlichen Fragen beschäftigen, die sich aus der Verwendung von Vorrichtungen (wie einer Karte oder Applikation) zum Aufladen von Elektrofahrzeugen ergeben. Das Ergebnis ist aus bestimmten Gründen abweichend von einer früheren Entscheidung der Luxemburger Richter aus 2023, wonach insgesamt eine einheitliche Lieferung vorliegt, die gleichwohl aus mehreren verschiedenen Leistungen an den betreffenden Ladepunkten bestehen kann.
Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen betrifft eine deutsche Gesellschaft, die Nutzern von Elektrofahrzeugen in Schweden Zugang zu einem Netzwerk von Ladepunkten ermöglicht, die von dortigen Ladepunktbetreibern zu Verfügung gestellt werden. Nach der Einschätzung der Generalanwältin impliziert dies, dass die verbrauchte Elektrizität dem Nutzer vom genannten Betreiber geliefert wird und das Unternehmen, das den Zugang zu diesen Ladepunkten anbietet, bei diesen Lieferungen als Kommissionär auftritt.
Alle Zeichen stehen auf "Grün“ - die Verkehrswende und der Markthochlauf der Elektromobilität sind im vollen Gange: Ein guter Anlass, sich frühzeitig mit der Umstellung des Unternehmens-Fuhrparks auf Strom und den Aufbau einer dazu benötigten Infrastruktur zu beschäftigen.
Nach einem Urteil des EuGH in einem polnischen Fall ist die Lieferung von Elektrizität zum Aufladen von Elektrofahrzeugen eine Lieferung von Gegenständen, die aus mehreren verschiedenen Leistungen an den betreffenden Ladepunkten bestehen kann.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem ausführlichen Anwendungschreiben zur Steuerbefreiung der Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs und der Pauschalierung der Lohnsteuer Stellung genommen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2019 erstmals zu dem Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ Stellung genommen.