In einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium zu verschiedenen umsatzsteuerlichen und versicherungssteuerlichen Konsequenzen von Garantiezusagen Stellung. Auslöser des ministeriellen Anwendungsschreibens ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus 2018, wonach die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers als eigenständige Leistung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a Umsatzsteuergesetz steuerfrei ist.
Die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Dies hat nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Folge, dass die Garantiezusage eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses darstellt, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a Umsatzsteuergesetz steuerfrei ist.