Der BFH hat in einem aktuellen Urteil erneut entschieden, dass Art. 9 Abs. 1 OECD-MA den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sogenannte Preisberichtigungen beschränkt, sondern auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung bzw. Teilwertabschreibung einer Darlehens- und Zinsforderung ermöglicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil entschieden, dass Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG) unterstehen.
Das Niedersächsische Landesamt für Steuern (LfSt Niedersachsen) hat einen Erlass zur Anwendung des § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG bei fremdüblicher Absicherung von Kursverlusten veröffentlicht.