EuGH-Schlussanträge: Umsatzsteuer bei Verwendung von Karten ...
Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen betrifft eine deutsche Gesellschaft, die Nutzern von Elektrofahrzeugen in Schweden Zugang zu einem Netzwerk von Ladepunkten ermöglicht, die von dortigen Ladepunktbetreibern zu Verfügung gestellt werden. Nach der Einschätzung der Generalanwältin impliziert dies, dass die verbrauchte Elektrizität dem Nutzer vom genannten Betreiber geliefert wird und das Unternehmen, das den Zugang zu diesen Ladepunkten anbietet, bei diesen Lieferungen als Kommissionär auftritt.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Elektromobilität, EU-Recht, Ladevorricht ...