Unechte Realteilung bei der Übertragung eigener Aktien
Das Hessische Finanzgericht hat in zwei im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen entschieden, dass die Realteilungsgrundsätze auch dann Anwendung finden, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien des ausscheidenden Mitunternehmers werden. Beide Urteile betreffen denselben Fall, 8 K 589/20 den GewSt-Messbescheid, 8 K 590/20 den Gewinnfeststellungsbescheid.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Aktien, Realteilung, Einkommensteuerrech ...