Update: Anwendung von § 20 Abs. 2 AStG erfordert Inländerbeh ...
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es für die Verwaltungsauffassung in Tz. 4.1.1.2.2 des BMF-Schreibens vom 26. September 2014, wonach bei einer Beteiligung eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft, die über eine ausländische Betriebsstätte verfügt, die Rechtsfolge des § 20 Absatz 2 AStG ungeachtet des Umfangs der Beteiligung eintritt, keine Rechtsgrundlage gebe.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Internationales ...