Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat in einem grundlegenden Urteil II R 1/23 entschieden, dass die Anlaufhemmung für die Festsetzungsfrist der Schenkungsteuer erst mit der Abgabe der Schenkungsteuererklärung endet, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung.
Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), d.h. bei einer Schenkung, die innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt.
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil entschieden.
Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt an – auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in drei aktuellen Verfahren entschieden.
Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Hat das Finanzgericht in einem rechtskräftigen Urteil einen Schenkungsteuerbescheid mit der Begründung aufgehoben, der vom Finanzamt besteuerte Erwerb sei weder für den im Bescheid genannten Zeitpunkt noch für einen späteren Zeitpunkt feststellbar, steht die Rechtskraft des Urteils einer erneuten Besteuerung dieses Erwerbs entgegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Eilverfahren entschieden.
Die zinslose Überlassung eines Darlehens unterliegt auch dann der Schenkungsteuer, wenn der Darlehensgeber nach islamischem Recht keine Zinsen berechnen darf.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass wenn ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet hat, insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fortfällt.