Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass § 4i EStG bei ausländischen Gruppenbesteuerungssystemen mit Vollkonsolidierung von Aufwendungen und Erträgen nicht anzuwenden ist (hier niederländische „fiscale eenheid“).
Von einem nahen Angehörigen erhaltene Zinsen sind nicht steuerpflichtig, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist. Unabhängig davon fehlt es an einer Überschusserzielungsabsicht, wenn ein hingegebenes Darlehen dieselben Konditionen enthält wie das Refinanzierungsdarlehen. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.