Update: Beiträge zu inländischem Versorgungswerk bei Ausland ...
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der in einem Veranlagungszeitraum sowohl in Deutschland steuerpflichtige als auch nach DBA freigestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, seine mit der Tätigkeit zusammenhängenden Sozialversicherungsbeiträge trotz des EuGH-Urteils Bechtel vom 22. Juni 2017 nur anteilig in Deutschland als Sonderausgaben abziehen darf.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...