Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Juni 2024 in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Juni 2024 eine Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) veröffentlicht.
Mit Schreiben vom 30. November 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 9. Januar 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Oktober 2021 den Referentenentwurf (RefE) der Verordnung zur Durchführung des § 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes (Steueroasenabwehrverordnung - StAbwV) veröffentlicht.
Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" wurden die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Anlage I der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. "schwarze Liste") sowie die seitdem in diesem Zusammenhang durch die Code of Conduct Group (Business Taxation) verhandelten und vom Rat gebilligten Maßnahmen in deutsches Recht umgesetzt.
Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" beschlossen. Der Bundestag folgte dabei der Empfehlung des Finanzausschusses.
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf für ein sog. „Steueroasen-Abwehrgesetz“ veröffentlicht, das die Einführung von Abwehrmaßnamen mit Blick auf Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu bestimmten nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vorsieht.