Einkommensteuerliche Behandlung von Preisgeldern aus Turnier ...
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die Teilnahme an Turnierpokerspielen als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren sein kann. Damit ist es nach dem Verständnis der obersten Steuerrichter nicht als reines und per se nicht steuerbares Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Turnierpokerspiele