Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. März 2022 ein Schreiben der Obersten Finanzbehörden der Länder zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht.
Bei der in bestimmten Fällen drohenden Doppelbesteuerung von Einkünften von Geflüchteten aus der Ukraine zeichnet sich keine schnelle Änderung ab. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 25. April 2023 beurteilten die Fraktionen einen Vorstoß der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer zumeist kritisch.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. März 2023 ein Schreiben zu Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine veröffentlicht.