Update: Gewinnmindernde Berücksichtigung von endgültig nicht ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rückstellung für Gewinnminderung aufgrund von Vorsteuerbeträgen, die endgültig nicht zum Abzug zugelassen wurden, erst zu dem Bilanzstichtag bilden kann, zu dem er mit der Aufdeckung rechnen muss.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Rückstellung für u ...