Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem be ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden kann, wenn ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet wird, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Wiedereinsetzung i ...