Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Februar 2021 ein Schreiben veröffentlicht, das eine "Sofortabschreibung" bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01. Januar 2021 vorsieht.
Im gemeinsamen Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom 19. Januar 2021 ist unter Punkt 8. eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter geplant.