Die Europäische Kommission will weitere Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert ergreifen, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden.
Die Finanzverwaltung hat ein Anwendungsschreiben zu den im Zuge des sogenannten „Jahressteuergesetzes 2018“ ab 2019 eingeführten Haftungsregelungen für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet veröffentlicht.
Zum 1. Januar 2019 ist das neue Gesetz für mehr Steuergerechtigkeit im Onlinehandel in Kraft getreten. Die neuen Haftungsregeln betreffen Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Internethändler müssen von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können.