Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung eine ...
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat sich in einem aktuellen Urteil der Auffassung des Finanzgericht Düsseldorf angeschlossen (Urteil 14 K 1037/22 G, F), wonach bei der Vermietung einer Immobilie die Mitvermietung eines Lastenaufzugs eine unschädliche Nebentätigkeit darstellen kann, sofern sie der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dient und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen ist. Dabei sei es unerheblich, so das Finanzgericht, ob der Lastenaufzug Teil des Gebäudes sei oder eine Betriebsvorrichtung i.S.d. § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG darstelle, weil auch die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen eine unschädliche Nebentätigkeit sein könne.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, erweiterte Grundstüc ...