02. September 2019 Schließfach als feste Einrichtung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Schließfach, welches einem Steuerpflichtigen zur Aufbewahrung der von ihm für seine Tätigkeiten zu stellenden Werkzeuge zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung steht, eine feste Einrichtung i.S.v. Art. 11 Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/70 ist. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Doppelbesteuerungs ...