Update: Arbeitsteilung in Arztpraxis kann zu Gewerbebetrieb ...
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, gewerbliche Einkün ...