Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers. Ob die Tätigkeit eines Forderungskäufers die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschreitet, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beurteilen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem am 8. September 2022 veröffentlichten Urteil hat der der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe an einen Leistungssportler gewerbliche Einnahmen darstellen können.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der vermeintliche Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems zu ausgleichsfähigen Verlusten aus Gewerbebetrieb führen kann.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil nimmt der Bundesfinanzhof zur steuerlichen Behandlung der in betrügerischer Absicht zugesagten Lieferung eines Investitionsobjekts Stellung: Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben vom 3. November 2016 zur tariflichen Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 Einkommensteuergesetz der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.