Offenbare Unrichtigkeit bei Übertragungsfehler im abschließe ...
Werden Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung, die bereits in einem Änderungsbescheid berücksichtigt wurden, im abschließenden Prüfungsbericht entgegen der Aktenlage noch einmal in voller Höhe angesetzt, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kein Sachaufklärungsfehler, sondern eine zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit vor.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Verfahrensrecht, offe ...