In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Amazon-Fall das Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das erstinstanzliche Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) bezüglich der Steuervorbescheide aus Luxemburg zurückgewiesen. Es bleibt daher bei der Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses vom 4. Oktober 2017 durch das EuG.
Die von der Europäischen Kommission vorgenommene Prüfung der Steuervorbescheide, die Luxemburg der Engie-Gruppe erteilt hatte, hat gegen das Unionsrecht verstoßen. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in zwei verbundenen Rechtssachen entschieden.
Mit heutigem Urteil hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die an Gesellschaften multinationaler Konzerne in Belgien gewährten Steuervergünstigungen eine rechtswidrige Beihilferegelung darstellen. Insoweit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission aus 2016.
In ihren am 4. Mai 2023 veröffentlichten Schlussanträgen vertritt die Generalanwältin Kokott die Auffassung, dass die Europäische Kommission zu Unrecht festgestellt hat, dass Luxemburg der Engie-Gruppe unzulässige staatliche Beihilfen in Form von Steuervorbescheiden ("tax rulings") gewährt hat. Sie empfiehlt dem EuGH daher, das angefochtene Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) aufzuheben und den betreffenden Beschluss der Kommission für nichtig zu erklären.
Das Großherzogtum Luxemburg hat gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 12. Mai 2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18 (Verfahren in Sachen des französischen Energieunternehmens Engie) zwischenzeitlich Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.