Umsatzsteuerliche Organschaft bei GmbH & Co. KG
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes kann im Verhältnis zwischen zwei Schwestergesellschaften nicht bestimmt werden, welche Schwestergesellschaft Organträger und welche Organgesellschaft ist, so dass ohne Einbeziehung des gemeinsamen Gesellschafters keine Organschaft zwischen den beiden Schwestergesellschaften besteht. Die wirtschaftliche Eingliederung (Verflechtung der Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft) kann dabei auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen zweier Organgesellschaften beruhen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Organschaft umsatzsteuerlich, Umsatzsteu ...