Im vorliegenden Fall hatte der Bundesfinanzhof (BFH) einen Fall zu entscheiden, in dem ein Projekt abgebrochen wurde, ohne dass der mit der Ausführung beauftragte Unternehmer bereits Abschlagszahlungen erhalten oder Teilleistungen erbracht hatte. Hierbei ging es um die Frage, ob der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen möglich war, die der Auftragnehmer darauf verwendete, Schadenersatzforderungen gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
Eine Weiterbelastung von Kosten – erst recht eine Hin- und Zurückbelastung – ist umsatzsteuerlich gegenstandslos, wenn keinerlei umsatzsteuerbare Leistungen zugrunde liegen. Ob das tatsächlich der Fall ist, sollte im Einzelfall aber sorgfältig geprüft werden.
Für das Jahressteuergesetz 2026 wurde ein Regierungsentwurf vorgelegt, außerdem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der im Wege einer Änderung des Postgesetzes (PostG) den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung in Hinblick auf Universalpostdienste anpassen soll.
Mit dem Jahressteuergesetz 2026 sollen die Folgen unerkannter, aber auch fälschlich angenommener umsatzsteuerlicher Organschaft etwas entschärft werden – unter anderem dadurch, dass ein Erklärungserfordernis als zusätzliche Anforderung an eine Organschaft aufgenommen wird. In weiteren Änderungen werden vor allem – aber nicht nur – einige durch das EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) anstehenden Änderungen umgesetzt. Von besonderem praktischem Interesse ist die Anhebung des Zinssatzes für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ab 2027.