Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Januar 2025 ein Schreiben zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2025 veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus 2017 zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Oktober 2024 ein neues Schreiben zur Ermittlung von steuerfreiem und steuerpflichtigem Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen und dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren veröffentlicht. Dieses aktuelle Schreiben ersetzt das vorherige BMF-Schreiben vom 14. März 2017 und ist für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 anzuwenden.
Das Bundesfinanzministerium hatte am 16. April 2019 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU - kurz: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) – veröffentlicht. Durch die Umsetzung der Streitbeilegungsrichtlinie wird innerhalb der EU somit ein weiteres Verfahren eingeführt, das ein von einem Doppelbesteuerungssachverhalt betroffener Steuerpflichtiger beantragen kann. Update: Mittlerweile liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor - Stand: 15. Mai 2019.
Das Bundesfinanzministerium hat die Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen bei der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 DBA-Österreich veröffentlicht.
Am 8.8.2023 wurde ein Präsidialdekret veröffentlicht, dem zufolge die ausgewählten Regelungen der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bis „die jeweiligen ausländischen Staaten die Verstöße gegen legitime wirtschaftliche und sonstige Interessen der Russischen Föderation beseitigen“, ausgesetzt werden müssen.
UPDATE: Etliche Finanzgerichte haben sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes angeschlossen, wonach der Aufwand aus der Ausbuchung einer unbesicherten und wertlosen Darlehensforderung gegen eine ausländische Tochtergesellschaft aufgrund eines Verzichts der Muttergesellschaft nicht außerbilanziell hinzuzurechnen ist. Grund: Die Sperrwirkung in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Bei der in bestimmten Fällen drohenden Doppelbesteuerung von Einkünften von Geflüchteten aus der Ukraine zeichnet sich keine schnelle Änderung ab. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 25. April 2023 beurteilten die Fraktionen einen Vorstoß der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer zumeist kritisch.
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Ausgabe 6, 30. April 2019 u. a. mit folgenden Beiträgen: Teilwertabschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert, Steuerabzug bei total-buy-out-Verträgen, Geschäftsführer als ständiger Vertreter.
Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt an – auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in drei aktuellen Verfahren entschieden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in zwei aktuellen Urteilen zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf in- und ausländische Betriebsstätten entschieden.