Mit aktuellem Beschluss hat das Finanzgericht Köln den EuGH um Vorabentscheidung hinsichtlich der erbschaftsteuerrechtlichen Wertermittlung für ein zum Privatvermögen gehörendes bebautes Grundstück, welches in Kanada belegen ist, gebeten. Der Grund sind Unterschiede zur Behandlung eines gleichartigen, im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder im EWR belegenen Grundstücks. Konkret muss der EuGH der Frage nachgehen, ob ein Mitgliedstaat sozialpolitische Ziele innerhalb der EU, wie die Förderung bezahlbaren Mietwohnraums, durch Maßnahmen verfolgen kann, die den freien Kapitalverkehr mit Drittstaaten beschränken.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07. September 2021 ein Schreiben zur Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen veröffentlicht.
Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung der Anteile gewinnerhöhend aufzulösen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen kann bei Aussetzung der Anteilsausgabe und -rücknahme eine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden. Mit dieser Entscheidung widerspricht der Bundesfinanzhof den Auffassungen von Finanzamt und Finanzgericht.
Aufgrund von Swapvereinbarungen geleistete Zinsausgleichszahlungen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen, wenn das Mietobjekt veräußert und das Immobiliendarlehen abgelöst wurde.
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Deutschland habe es versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
Das Finanzgericht Hamburg hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet und um Klärung der Frage gebeten, wo sich mehrwertsteuerrechtlich der Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels befindet, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht wird.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. Januar 2024 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines Entgelts von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags veröffentlicht.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Entgelte, die die gewerbliche Vermieterin von Ferienimmobilien den Eigentümern derselben für die Zurverfügungstellung der Immobilien zahlt, der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG unterliegen.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren stelle auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts da, so der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil.
Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Sie sind dann nicht in dem ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid über die Besteuerung des Kaufvertrags, sondern in einem nachträglichen gesonderten Steuerbescheid zu erfassen – so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 30.10.2024 – II R 15/22. Dies gilt allerdings nicht für Hausanschlusskosten, wenn sich der Grundstückskäufer zur Übernahme dieser Kosten bereits im (ursprünglichen) Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat – wie der BFH in einem weiteren Urteil vom selben Tag – Az. II R 18/22 – entschieden hat.
In Beantwortung eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Hamburg hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich umsatzsteuerlich der Ort der Einfuhr eines in einem Drittstaat zugelassenen Fahrzeugs, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die EU verbracht wird, in dem Mitgliedstaat liegt, in dem derjenige, der den zollrechtlichen Pflichtverstoß begangen hat, ansässig ist und das Fahrzeug tatsächlich nutzt.
Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Räumlichkeiten dann eigene Betriebsstätten i.S. des § 12 Satz 1 AO sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (BFH, Urteile vom 23. Februar 2011, I R 52/10; vom 24. August 2011, I R 46/10). Dies gilt aber nur, wenn die fehlende Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung oder Anlage des Dritten durch eine eigene unternehmerische Tätigkeit vor Ort ersetzt wird (beispielsweise Identität der Leitungsorgane, fortlaufende nachhaltige Überwachung in den Räumlichkeiten des Auftragsnehmers). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Köln hält es für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist. Mit einem aktuellen Beschluss hat der 7. Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.
Alle Zeichen stehen auf "Grün“ - die Verkehrswende und der Markthochlauf der Elektromobilität sind im vollen Gange: Ein guter Anlass, sich frühzeitig mit der Umstellung des Unternehmens-Fuhrparks auf Strom und den Aufbau einer dazu benötigten Infrastruktur zu beschäftigen.
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.