Der Bundesrat hat am heutigen Tage seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates für die Umsetzung der ATAD-Vorgaben wurde vom Bundesratsplenum jedoch nicht berücksichtigt.
Mit Datum vom 17. Juli 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) veröffentlicht.
Mit Datum vom 28. September 2020 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG 2020) veröffentlicht. Empfohlen wird darin u.a., eine "1:1-Umsetzung" der ATAD-Richtlinie in nationales Recht zu fordern.
Mit einem aktuellen Beschluss hat das Finanzgericht Münster im Rahmen eines Verfahrens betreffend die Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) bestehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, nach der bis zum Jahressteuergesetz (JStG) 2020 geltenden Rechtslage mit dem regulären progressiven Steuersatz des § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu besteuern sind.
In seiner heutigen (18. Dezember 2020) Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz enthält notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH sowie gesetzgeberische Reaktionen auf ergangene BFH-Rechtsprechung. Daneben soll mit dem Gesetz, dem in diversen Einzelsteuergesetzen entstandenen technischen Regelungsbedarf Rechnung getragen werden. Ferner sind Maßnahmen für mehr Digitalisierung (insbesondere die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets) und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen vorgesehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Juni 2022 ein Schreiben zur Anwendung von § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) veröffentlicht.
Der Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der bis zum JStG 2020 geltenden Fassung ist nicht davon abhängig, dass die Erfüllung der Verbindlichkeit der GmbH bei dieser einen gewinnwirksamen Aufwand auslöst. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Beschluss entschieden.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Mit dem aktuellen BMF-Schreiben wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets seitens der Verwaltung zum 1. April 2021 bzw. 1. Juli 2021 umgesetzt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vorgelegt.