Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Juni 2022 ein Schreiben zur DBA-rechtlichen Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Oktober 2024 ein neues Schreiben zur Ermittlung von steuerfreiem und steuerpflichtigem Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen und dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren veröffentlicht. Dieses aktuelle Schreiben ersetzt das vorherige BMF-Schreiben vom 14. März 2017 und ist für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 anzuwenden.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Urteil (8 K 66/22) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.