Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 15. Mai 2018 zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt. Das nun ergangene ausführliche BMF-Schreiben dient der Auslegung und der Anwendung des Gesetzes.
Dem Vernehmen nach könnte in Kürze ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für ein "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz: Wachstumschancengesetz)" veröffentlicht werden, das u.a. die folgenden Inhalte haben soll:
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat die häufigsten technischen Fragen und zugehörigen Antworten zu dem automatischen Austausch von Steuergestaltungen (DAC6) auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Juli 2024 einen Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 17. Juli 2024 versendet. In dem Entwurf ist erneut eine Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen enthalten.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat soeben seine Verhandlungen zum Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beendet. Gegen die Stimmen der CDU/CSU wurde ein geändertes Gesetzespaket angenommen.
Der Finanzausschuss hat am 8. November 2023 grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen gegeben (20/8668). Neben den Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte auch die Fraktion der CDU/CSU für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke stimmten dagegen.
Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668) beschlossen.
In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seine Zustimmung erteilt.
Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat wird am 20. Dezember 2019 erfolgen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz und zur amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) veröffentlicht.
Auf der Bundespressekonferenz vom 6. Juli 2020 hat eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums überraschend bekanntgegeben, dass Deutschland nach der Entscheidung des Finanzministers nicht von der durch eine EU-Richtlinie eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Meldefristen Gebrauch machen wird.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, einen Gesetzentwurf (20/5021) der Bundesregierung zur Ratifizierung eines Abkommens zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14. August 2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den „Austausch länderbezogener Berichte“ angenommen.
Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2020 beschlossen, den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, die in der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung niedergelegten erstmaligen Meldezeitpunkte für meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (kurz DAC 6) aufgrund der Corona-Pandemie zu verschieben.
Der Bundesrat hat sich am 20. Oktober 2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht.
Der Bundesrat hat am 08. Juli 2022 dem "Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" zugestimmt, das der Bundestag am 23. Juni 2022 verabschiedet hatte.
In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, nicht erforderlich ist und dadurch das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten nicht verletzt wird.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.7.2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 25. Juli 2023 versendet. Der Entwurf enthält Vorschläge, welche die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft erhöhen sollen. Es sind aber auch eine Reihe weiterer Änderungen enthalten, die zum einen Probleme bei bestehenden gesetzlichen Vorschriften beheben sollen, zum anderen aber auch teilweise belastende Wirkung entfalten.