Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil entschieden.
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben zu Fragen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung und im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz Stellung genommen.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für den nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat.
Die sofortige Besteuerung der Wertsteigerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz ist mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz nicht vereinbar. Daran ändere auch die in § 6 Abs. 4 Außensteuergesetz vorgesehene Stundungsmöglichkeit in Härtefällen nichts. Der Europäische Gerichtshof sieht in seinem heutigen Urteil hingegen in der vorbehaltlosen und zinslosen Stundung nach § 6 Abs. 5 AStG eine geeignete und angemessene Maßnahme.
Die Finanzministerien der Länder haben sich am 12. März 2021 darauf verständigt, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf am 1. Dezember auf seiner Internetseite verkündet, dass die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen und die Stundungsmöglichkeiten verlängert werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen.
Heute hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Erlass über steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten aufgrund der vom Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Schäden veröffentlicht. Ebenfalls an diesem Tag wurden die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht.
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG). Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Stabilität des Finanzstandorts Deutschland weiter stärken. Mit dem Änderungsgesetz soll dem notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen bereichen des Steuer- und Finanzmarktrechts im Hinblick auf einen Brexit Rechnung getragen werden.
Herzlich Willkommen zur dreihundertzweiundzwanzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06. Oktober 2022 ein Schreiben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht.