Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds Stellung genommen und in diesem Zuge den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Juni 2022 ein Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds nach § 4 Nummer 8 Buchstabe h Umsatzsteuergesetz (UStG) veröffentlicht.
Zum 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses gemäß § 4 Nr. 21 UStG in Kraft, die die Umsatzsteuerbefreiung für direkt dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erweitert und neu regelt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Leistungen eines staatlich anerkannten Gästeführers in einem staatlich anerkannten Museum unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sind.
Werden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine therapeutische Zweckbestimmung, so dass es sich nicht um steuerfreie Krankenhausbehandlungen oder steuerfreie ärztliche Heilbehandlungen handelt.
Die Europäische Kommission hat Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, um sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur Mehrwertsteuer-Befreiung von Dienstleistungen bestimmter Zusammenschlüsse an ihre Mitglieder dem EU-Recht entsprechen. Nun liegen die Schlussanträge des mit dem Fall betrauten Generalanwalts vor. Dieser sieht das Vorgehen der Kommission hoffnungsvoll.
Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 sowie des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht erfolgten Änderungen hat das BMF-mit Schreiben vom 16. September 2022 das mit vorherigem Schreiben vom Juni 2011 bekannt gemachte Vordruckmuster für den Nachweis der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung im Gastmitgliedstaat nach § 4 Nr. 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz durch ein aktuelles Muster ersetzt.
Ist im notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Grundstückslieferung verzichtet worden, kann dieser Verzicht nachträglich bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung rückgängig gemacht werden; dem stehen weder das Umsatzsteuerrecht noch das Unionsrecht entgegen. Mit dieser Entscheidung wendet sich das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. Mit dieser Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-48/19, X-GmbH ebnet der Bundesfinanzhof das vom Kläger angestrebte Ergebnis, hat den Fall jedoch zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem EuGH Fragen zur Vergleichbarkeit von Krankenhausbehandlungen durch private Krankenhäuser und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser vorgelegt, insbesondere ob die Anknüpfung der Steuerbefreiung von § 4 Nr. 14 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) an § 108 SGB V mit Unionsrecht vereinbar ist. Die Rechtsfrage betrifft die bis 31. Dezember 2019 geltende Rechtslage.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes können Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an Schulen von der Umsatzsteuer befreit sein. Maßgeblich ist, dass diese Angebote der Erziehung von Kindern und Jugendlichen dienen.
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen in privater Trägerschaft stehender Krankenhäuser hat der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, dass Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Privatkrankenhauses nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind. Dies unter anderem wegen fehlender Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung und mangels Vergleichbarkeit der Leistungen mit öffentlich-rechtlichen Kliniken.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Dezember 2021 ein Schreiben zur Verlängerung der getroffenen Billigkeitsregelungen bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in den Bundestag eingebracht. Dieses enthält laut dem Entwurf „eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben“.