Kein Sonderausgabenabzug inländischer Pflichtbeiträge zur Re ...
Das Finanzgericht Hamburg hat einem Arbeitnehmer, der teilweise in China gearbeitet und hierfür nach DBA von der Besteuerung freigestellten Arbeitslohn bezogen hatte, den Abzug seiner hierauf entfallenden Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei der deutschen Einkommensteuer versagt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Vorsorgeaufwendung ...