Mit zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof in 2012 zur Rabattgewährung und speziell zur Höhe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils Stellung genommen. Das Bundesfinanzministerium wendet die darin aufgestellten Rechtsgrundsätze an und erläutert die unterschiedlichen Fallkonstellationen.
Steuern & Recht
Die gegenwärtigen einschränkenden Regelungen der Umsatzsteuerbefreiung privater ambulanter Pflegedienste verstoßen gegen den Grundsatz der Neutralität, urteilte kürzlich der Europäische Gerichtshof. Der Bundesfinanzhof hat dies in dem konkreten Vorlagefall nun abschließend bestätigt.
Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung lediglich in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Nur eine mindestens vierwöchige Unterbrechung der Tätigkeit führt zum Neubeginn der Dreimonatsfrist.
Wird ein Finanzgericht in einem Klageverfahren zwischen dem Eingang des letzten Schriftsatzes eines der Beteiligten und der Anberaumung der mündlichen Verhandlung fünfeinhalb Jahre lang nicht tätig, ist die Verfahrensdauer als unangemessen anzusehen mit der Folge eines Entschädigungsanspruchs des Klägers.
Eine behördliche Anweisung, nach der Altanlagen einen festgelegten Emissionswert ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt einhalten müssen, führt nicht dazu, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Grenzwerts rechtlich auch bereits vor Ablauf dieses Zeitpunkts entsteht. Demzufolge darf zu den vorherigen Bilanzstichtagen auch (noch) keine Rückstellung bilanziert werden.
Vertreter der deutschen und spanischen Finanzverwaltung haben über die im Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelte Amtshilfe hinsichtlich der Besteuerung von Ruhegehältern und Renten Einigung erzielt und nunmehr die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Auf Aufwendungen anlässlich einer Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gehören, kann das Teilabzugsverfahren zwar grundsätzlich zur Anwendung kommen, nicht allerdings wenn die Aufwendungen vorrangig durch voll steuerpflichtige Einnahmen veranlasst sind. Bei gesellschaftsrechtlicher Nutzungsüberlassung kann das Teilabzugsverbot auch dann greifen, wenn keine Einnahmen vorliegen, weil der so gewährte Nutzungsvorteil in der Regel den ausschüttungsfähigen Gewinn der Gesellschaft erhöht.
In einem Urteil vom 19. Februar 2013 hat der Bundesfinanzhof abermals präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit langjährig leerstehenden Gewerbeobjekten entstehen, als Werbungskosten abziehbar sind.
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter auf ein ihm zustehendes Mehrstimmrecht, liegt darin keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter – und zwar auch dann nicht, wenn sich deren Anteilswert an der GmbH dadurch erhöht.
Das Organ-Einkommen ist entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur denjenigen Gesellschaftern einer Organträger-Personengesellschaft zuzurechnen, die im Zeitpunkt der Einkommenszurechnung (am Ende des Wirtschaftsjahres) an der Organträgerin beteiligt sind.








