Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Frankreich und Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche auf. Dies geht aus einer aktuellen Verlautbarung der Brüsseler Behörde hervor.
Financial Intelligence Unit und Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.