Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen wurde zwischen Deutschland und Luxemburg eine schriftliche Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern bis zum 31. Dezember 2021 getroffen.
Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation haben sich die beiden Staaten darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben wird.
Mit Frankreich wurde eine Verständigungsvereinbarung bis zum 30. September 2021 verlängert, wonach die Arbeitstage der Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend tätig sind, jedoch nicht die Voraussetzungen nach Art. 13 Abs. 5 des DBA erfüllen und wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in Frankreich behandelt werden.
Um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie zu bekämpfen, wurde mit der Schweiz eine Konsultationsvereinbarung mit mehreren Maßnahmen abgeschlossen. Diese Vereinbarung soll nunmehr nicht vor dem 30. September 2021 gekündigt werden.
Um den sich aus der andauernden Pandemie ergebenden Probleme für ansonsten grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer entgegenzuwirken, wurden Konsultationsvereinbarungen u.a. mit dem Königreich Belgien und dem Königreich der Niederlande abgeschlossen. Im Laufe der vergangenen Monate wurde die Anwendung dieser Vereinbarungen bereits mehrfach verlängert. Nun ist eine weitere Verlängerung bis zum 30.6.2021 vereinbart worden.
Um den sich aus der andauernden Pandemie ergebenden Probleme für ansonsten grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer entgegenzuwirken, wurden mittlerweile weitere Konsultationsvereinbarungen mit Frankreich und Belgien abgeschlossen.