EuGH: Pflichtangaben im Prospekt zur Zusammensetzung des Vor ...
Der Europäische Gerichtshof hat in einem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen zur Frage des Gleichgewichts zwischen der Gewährleistung des Anlegerschutzes und der Erleichterung des freien Verkehrs von Anteilen an Unternehmen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) innerhalb der EU Stellung genommen und entschieden, dass die Identität der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans von Investmentgesellschaften eine Angabe von wesentlicher Bedeutung im Prospekt ist, die laufend auf dem neuesten Stand gehalten werden muss.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Anlegerschutz, Investmentfonds, EU-Recht