Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuld ...
Der BFH hat mit Urteil vom 1. August 2019 seine bisherige Spruchpraxis geändert und entschieden, dass der Begriff der "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbrachten Arbeitgeberleistungen auch im Falle einer Gehaltsumwandlung erfüllt sein kann, wenn Zuschüsse verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Arbeitnehmerbesteuerung, Lohnsteuerpausc ...