EuGH zur Umsatzsteuer: Abtretung eines Teils der Preisgelder ...
Der EuGH hatte in der Vergangenheit entschieden, dass rein platzierungsabhängige Preisgelder, die der Veranstalter eines Turniers den Teilnehmern zahlt, unter bestimmten Voraussetzungen kein Entgelt für eine steuerbare Leistung sind. Der BFH wollte in einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wissen, ob dies auch für Preisgelder gilt, die originär Pferdeeigentümern zustehen, die diese aber vereinbarungsgemäß zum Teil dem Reitstallbetreiber für die Unterbringung, Pflege und Ausbildung der Pferde und deren Einsatz bei Turnieren weiterleiten. Nein sagt dazu der EuGH in seinem aktuellen Urteil.
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