Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs ist der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, ob die in Artikel 26 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgesehene Sonderregelung für Reisebüros anwendbar ist, wenn der Steuerpflichtige Reiseleistungen mit Verlust erbringt und die Rentabilität nur durch den Verkauf von Waren im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen erreicht. Der Generalanwalt sieht dies in seinen heutigen Schlussanträgen skeptisch.
Herzlich Willkommen zur dreihundertsiebenundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. Juni 2021 ein umfangreiches Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen auch dann der Margenbesteuerung unterliegt, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden.
Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2018 hat der Bundesfinanzhof nun sein Schlussurteil in dem von ihm initiierten Vorlagefall gefällt: Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 Umsatzsteuergesetz und unter Anwendung des Regelsteuersatzes.