Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Verfassu ...
In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Des Weiteren sei das Finanzamt berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Säumniszuschlag