Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die gesetzliche Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für verfassungsgemäß erachtet und von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht abgesehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. April 2025 ein Schreiben zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung veröffentlicht.
Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das Verfassungsrecht verpflichtet den Gesetzgeber auch dann nicht, hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen gewährt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben mindern, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01. Juni 2016, X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl II 2016, 989, Rz 24, 27, 33, sowie vom 06. Mai 2020, X R 16/18, BFHE 269, 43, BFH/NV 2020, 1144, Rz 22 ff.).
§ 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzamt ist auch dann zur Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung wegen der nachträglich bekannt gewordenen Tatsache der unterlassenen Kürzung der als Sonderausgaben deklarierten Beiträge eines angestellten und daneben selbständig tätigen Rechtsanwalts zu gesetzlichen Rentenversicherungen um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss befugt, wenn die insoweit uneindeutigen Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung und einer Bescheinigung des tatsächlich zuständigen Versorgungswerks zwar Anlass zu weiteren Ermittlungen gegeben hätten, der Steuerpflichtige aber seine Mitwirkungspflichten durch die Eintragung der nicht um die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge an das Versorgungswerk verletzt hat. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.