GlE: Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) des Gewerbes ...
Nachdem der BFH und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a, d, e und f Gewerbesteuergesetz (GewStG) bestätigt haben, haben Bund und Länder beschlossen, die gleich lautenden Erlasse vom 28. Oktober 2016, Bundessteuerblatt Teil Eins (BStBl I) Seite 1114, zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Absatz 1 Abgabenordnung (AO)) des Gewerbesteuermessbetrags wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a, d, e und f GewStG aufzuheben.
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, gewerbesteuerliche H ...