Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 Sa ...
§ 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG bezieht sich auf sämtliche Anteile, die an der Übernahmeergebnisermittlung i.S.d. § 4 Abs. 4 und 5 KStG teilnehmen; sie ist daher unabhängig davon anwendbar, ob die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten werden. § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG erfasst auch Erwerbsvorgänge, die im Zeitraum zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages erfolgen. Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), Einkom ...