Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintritt, kann das Ergebnis für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Allerdings muss dies nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein.
In dieser Ausgabe: BMF zur umsatzsteuerlichen Haftung bei elektronischen Marktplätzen, Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Gesellschaften sowie weitere interessante News und Entscheidungen aus dem Steuerbereich.
Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Das allgemeine Ertragswertverfahren stelle auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts da, so der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b des Handelsgesetzbuchs hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Übertragung von Grundstücken von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft im Rahmen der Teilung des Nachlasses von der Grunderwerbsteuer befreit ist, allerdings nur in dem Umfang, in dem ein Miterbe an der Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn sich der Anteil des Miterben an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung verringert.
Das deutsche Konzernrecht bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Zusammenarbeit innerhalb einer Unternehmensgruppe zu organisieren. Während der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach wie vor das klassische Instrument zur Begründung eines Vertragskonzerns darstellt, haben sich in der Praxis daneben sogenannte Konzernkoordinierungsverträge etabliert. Diese weniger bekannte Vertragsform verdient gerade in einer Zeit zunehmender Flexibilisierungsbedürfnisse besondere Aufmerksamkeit.
Die umsatzsteuerliche Behandlung interkommunaler Kooperationen beschäftigt Kommunen und ihre Berater seit Jahren. Besonders die Frage, wann Leistungen zwischen Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zweckverbänden steuerfrei bleiben, führt regelmäßig zu Unsicherheiten. Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Rechtssachen C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof nun wesentliche Klarstellungen getroffen, die den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach § 4 Nr. 29 UStG erheblich erweitern dürften.
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters -ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile- rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 - II R 8/13, BStBl II 2015, 553). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Wird eine beamtenrechtliche Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz intern geteilt, sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei der ausgleichsberechtigten Person nach dem Jahr zu bemessen, in dem der Anspruch auf den Versorgungsbezug bei ihr entstanden ist.
Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Plan vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft in der EU bis 2030 zu stärken und gemeinsame Zielsetzungen festzulegen. Dieser neue Verteidigungsfahrplan reagiert auf die aktuellen Bedrohungen und fokussiert auf vier europäische Leitinitiativen sowie die Förderung der Verteidigungsindustrie.
Sind Nebenleistungen und Dienstleistungen, die nicht unmittelbar dem Zweck der kurzfristigen Beherbergung dienen von dem hierfür geltenden ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Umsatzsteuergesetz ausgeschlossen? Diese Frage gilt es aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs in drei Fällen zu klären. Für die Generalanwältin ist fraglich, ob die unterschiedlichen Nebenleistungen in den drei Verfahren tatsächlich insgesamt steuerbare Umsätze im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen.
In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Urteil entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II anzusehen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das in § 12 Absatz 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz enthaltene Verbot der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für (Neben)Leistungen, die nicht unmittelbar der kurzfristigen Vermietung dienen, wie die Bereitstellung von Parkplätzen oder Fitness- und Wellnesseinrichtungen, der Zugang zum WLAN-Netzwerk des Hotels und die Bereitstellung eines Frühstücks, stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden, gleichzeitig aber unter anderem auf die Einhaltung des Grundsatzes der Neutralität verwiesen.
Die Europäische Union und Australien haben einen historischen Meilenstein in ihren bilateralen Beziehungen gesetzt: Neben der Annahme einer weitreichenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft (SDP) wurden auch die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) erfolgreich abgeschlossen. Zudem vereinbarten beide Seiten die Aufnahme formeller Verhandlungen über eine Assoziierung Australiens mit Horizont Europa, dem weltweit größten Förderprogramm für Forschung und Innovation. In Zeiten wachsender geopolitischer Unsicherheit vertiefen die EU und Australien damit ihre ohnehin enge Zusammenarbeit erheblich.
Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. XII ZR 51/25) hat der Bundesgerichtshof erstmals grundlegend zum Verhältnis von § 8 Preisklauselgesetz (PrKG) und § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Indexmietklauseln im Geschäftsraummietrecht Stellung bezogen. Die in Literatur und Rechtsprechung seit Langem kontrovers geführte Debatte über die Inhaltskontrolle von Wertsicherungsklauseln erhält damit erstmals höchstrichterliche Konturen. Der BGH zitiert in seiner Entscheidung unter anderem eine juristische Ausarbeitung, die ich gemeinsam mit einer Anwaltskollegin verfasst habe.