Das Finanzgericht Köln hatte dem EuGH Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Freizeitparks vorgelegt. Für Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. In seinem heutigen Urteil erachten die Europarichter eine solche unterschiedliche Behandlung im Grundsatz als mit dem Unionsrecht vereinbar. Dabei darf allerdings der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht verletzt werden.
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Vor dem Europäischen Gerichtshof ging es in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen erneut um Fragen zur Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung bei der Wiedereinfuhr von Gegenständen in die Union, die unter eine Zollbefreiung fallen. Konkret: Ist die Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung akzessorisch zur Zollbefreiung von wiedereingeführten Gegenständen oder sind beide Befreiungen eigenständig anzuwenden?
Verkauft ein Steuerpflichtiger über sein Internetportal Gutscheine für bestimmte Freizeiterlebnisse, erbringt er die durch den Gutschein versprochene Leistung entweder selbst oder ist hinsichtlich dieser Leistung als Vermittler tätig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 enthält der Mantelbogen der Umsatzsteuer- sowie der Einkommensteuererklärung ein sog. qualifiziertes Freitextfeld. Dieses ist laut Formulartext auszufüllen, wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Sachverhalte im Rahmen der Steuererklärung mitzuteilen sind. Die Funktion erscheint fakultativ – ist es aber nicht in jedem Fall.
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass § 4 Abs. 2 GewStG es den Ländern nicht erlaubt, die Erhebungskompetenz für die Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten durch Rechtsverordnung sich selbst anstelle der Gemeinden zuzuweisen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten (GGrStGfGebV ND vom 2.10.2008, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2008, 304) ist rechtswidrig und nicht anzuwenden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z.B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 9. April 2026 ein Schreiben zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) veröffentlicht.
In Polen wurde einem Unternehmen die Befreiung von der Grundsteuer versagt, die vorgesehen ist, wenn ein Grundstück, das Teil der Eisenbahninfrastruktur ist, Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt wird, und zwar mit der Begründung, dass die Gewährung der Befreiung gegen Vorschriften des Unionsrechts über staatliche Beihilfen verstoße. Der Europäische Gerichtshof hat bei dieser Gelegenheit die Umstände präzisiert, unter denen Steuerbefreiungen gegen das Unionsrecht verstoßen können.
In einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung.
Die umsatzsteuerliche Behandlung interkommunaler Kooperationen beschäftigt Kommunen und ihre Berater seit Jahren. Besonders die Frage, wann Leistungen zwischen Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zweckverbänden steuerfrei bleiben, führt regelmäßig zu Unsicherheiten. Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Rechtssachen C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof nun wesentliche Klarstellungen getroffen, die den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach § 4 Nr. 29 UStG erheblich erweitern dürften.
In einem niederländischen Fall hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die Steuerbefreiung für die von einem Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und Sozialfürsorge erbrachte Dienstleistung nur gewährt werden kann, wenn das Gruppenmitglied selbst die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für einen auf der Grundlage von § 32 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz gestellten Antrag auf Kapitalertragsteuererstattung mangels einer ausdrücklich geregelten Antragsfrist die allgemeinen Verjährungsfristen gelten. Die Anwendbarkeit dieser Verjährungsregelungen begründet auch keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, keine berufsbildende Einrichtung im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ist.
Zum 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses gemäß § 4 Nr. 21 UStG in Kraft, die die Umsatzsteuerbefreiung für direkt dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erweitert und neu regelt.
Wird eine Freistellungsbescheinigung trotz rechtzeitiger Antragstellung wegen einer unionsrechtswidrigen Missbrauchsprüfung nach § 50d Abs. 3 EStG (2012) nicht vor der Ausschüttung erteilt, beginnt der unionsrechtliche Anspruch auf Erstattungszinsen bereits mit dem Tag des Steuereinbehalts. Das Finanzgericht Köln stellt in einem aktuellen Urteil die verzögerte Erteilung einer Freistellungsbescheinigung insoweit dem vom BFH entschiedenen Fall des unionsrechtswidrigen Widerrufs sowie der Versagung einer Freistellungsbescheinigung gleich.