Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Ausschlussfrist von § 66 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen ist und nicht erst bei der nachfolgenden Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes. Setzt die Familienkasse das Kindergeld dagegen über den Sechsmonatszeitraum hinaus fest, muss sie es auch vollständig auszahlen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland zu mindern sein kann, wenn der im Ausland erwerbstätige Kindergeldberechtige die dort vorgesehenen Leistungen nicht beantragt hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Kind kindergeldrechtlich nicht als Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, zu berücksichtigen ist, wenn es erkrankt ist und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung des Kindes nicht mehr möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Handelt es sich um eine nur vorübergehende Erkrankung und ist das Kind nachweislich weiter ausbildungswillig, kann es als ausbildungsplatzsuchendes Kind berücksichtigt werden.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen rechtswidrig ist.
Krankheit ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zuzumuten war, die Frist durch eigenes Handeln oder durch das Handeln eines Dritten zu wahren.
Wird ein Erlassantrag von einer sachlich unzuständigen Behörde abgelehnt, ist die Klage auch dann gegen diese Ausgangsbehörde zu richten, wenn die Einspruchsentscheidung von der für die Ausgangsentscheidung sachlich und örtlich zuständigen Behörde getroffen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundestag hat am 10. November 2022, den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz — InflAusG) (BT-Drs. 20/3496) verabschiedet.
In der Kabinettssitzung vom 27. April 2022 haben die Koalitionsfraktionen u.a. die Formulierungshilfen zur Energiepreispauschale und zum Kinderbonus 2022 beschlossen.
Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08. September 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 den Regierungsentwurf für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Die im Vergleich zur ursprünglich an die Verbände zur Stellungnahme übermittelten Formulierungshilfe des BMF bestehenden Änderungen und Ergänzungen wurden nachfolgend kursiv kenntlich gemacht.
Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (“Ampelkoalition”) ist in der vergangenen Woche (6. November 2024) auseinandergebrochen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat in der gestrigen Sitzung des Bundestages bestätigt, die Vertrauensfrage im Bundestag bereits am 11. Dezember 2024 stellen zu wollen. Der Bundestag soll am 16. Dezember 2024 über diese beraten. Wird dem Bundeskanzler das Vertrauen entzogen, soll der Bundestag zum 25. Dezember 2024 aufgelöst werden. Die vorgezogene Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Juli 2024 einen Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 17. Juli 2024 versendet. In dem Entwurf ist erneut eine Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen enthalten.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg für das Steuerentlastungsgesetz 2022 frei gemacht. Damit sollen Belastungen durch die Inflation und Auswirkungen des Ukraine-Krieges reduziert werden.